Dienstag, März 28, 2006

Fitness Company - Preise und Vorgehensweise

Die Fitness Company macht so ein Geheimnis um ihre Preise, Tarife und das ganze Drumherum; da erzähle ich euch einfach, wie die preislich liegen und wie man vorgehen sollte, wenn man schon zu denen will.

So sehen deren Preise üblicherweise aus:

12 Monate-Vertrag: monatlich € 54,90 für Training in dem einen Studio, in dem man abschließt (die FitCom nennt das "local"). Wenn man bundesweit (was auch gleichzeitig weltweit heißt) trainieren möchte, kostet das € 5,00 extra.

6 Monate-Vertrag kostet glaube ich jeweils € 10,00 mehr.

Aufnahmegebühren (ich glaube, sie nennen sie "Clubgebühren") betragen normalerweise einmalig € 149,00 plus einmaliger Servicepauschale von € 49,00 (erstmalig fällig Mitte des 3. Mitgliedsmonats, danach jährlich) plus einmaliger Verwaltungsgebühr von € 39,00 (fällig bei Vertragsabschluss). Dass diese ganzen erfundenen Gebühren die monatliche Rate in die Höhe treiben sollen (und sonst gar nichts), ist jedem klar. Ich spare mir deshalb weitere Ausführungen.

Das heißt: Will man "ganz normal" deutschlandweit 12 Monate lang trainieren können, zahlt man normalerweise € 955,80. Stattlicher Preis, finde ich. Für die 6 Monate-Version fallen immerhin
€ 655,40 an. Sauteuer, finde ich.

Ich bin zu der Filiale in Düsseldorf-Derendorf in der Rather Straße gegangen, um nur zu gucken, wollte keinen Vertrag abschließen. Aber ich hatte eine Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ein furchtbar geübter Verkäufertyp, den ich jetzt regelmäßig beim Training sehe, beschwatzt Interessenten. Ich möchte am liebsten hingehen und denen sagen, worauf sie achten müssen. Naja, jetzt mach ich's hier.

Wichtig ist bei den Verhandlungen Folgendes:

- Feilschen, als gäbe es kein Morgen! Mir wurde, als ich sagte, ich wollte noch andere Studios in Preis und Leistung vergleichen, folgender Deal angeboten:
12 Monate trainieren für monatlich € 39,90 (!), "Clubgebühr" € 30,00, Service- und Verwaltungspauschale wie gehabt (€ 49,00 und € 39,00). Das gleiche für 6 Monate für monatlich € 49,90 statt € 39,90. In der Summe also:

- für 12 Monate: € 568,00 (statt normalerweise € 955,80)
- für 6 Monate: € 417,00 (statt normalerweise € 655,40)

Ich hab dann den 6 Monate-Vertrag genommen.

In meinem Vertrag steht "Lifestyle World", aber meine Clubkarte (der Mitgliedsausweis) sagt "local", sodass ich schon jetzt wette, ich werde damit nirgendwo anders reinkommen.

Zudem sagte ich, es sei schon eine Woche im März vergangen, und da FitCom nur rückwirkend zum Monatsanfang Verträge abschließt, würde ich dann im April wiederkommen. Da sicherte man mir (nach ominöser Rücksprache mit sonst noch wem) zu, € 10,00 auf meine Karte zu buchen, von denen man sich dann so Getränke und Gedöns kaufen kann.

Sollte es mich überraschen, dass gestern, als ich mir mal ein Getränk aus dem Automaten ziehen wollte, kein Geld auf der Karte war? Nun ja, es ist Beschiss, schlichter plumper Beschiss.

Da kann ich Ärger machen oder nicht, aber die FitCom bescheißt einfach ihre Kunden. Vermutlich braucht es sie so dringend.

Bitte tut euch, die ihr da unbedingt hin wollt, einen Gefallen und feilscht, was das Zeug hält! Ihr zahlt sonst ein Scheißgeld, das ihr nicht zahlen müsstet.

Ach so, und weil die FitCom nie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rausgibt, gebe ich sie hier preis (Arsch lecken):

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Fitness- und Saunanutzung

Abschlussdatum und Vertragsbeginn
Das Mitglied ist zur Nutzung der Leistungen der Fitness Company im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum berechtigt. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Vertragsbeginn.

Monatliche Zahlung/Änderung der Mehrwertsteuer
Die monatliche Zahlung ist jeweils am letzten Werktag des Vormonats eines jeden Mitgliedsmonats fällig. Sie ist per Bankeinzugsermächtigung zu entrichten. Bei Wahl einer anderen Zahlungsart durch das Mitglied ist die Fitness Company aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten berechtigt, eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5,- zu berechnen. Bei vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschriften ist Fitness Company ab der zweiten Rücklastschrift in Folge berechtigt, das Bankeinzugsverfahren zu kündigen und die Mitgliedschaft auf Barzahlung umzustellen sowie die monatliche Aufwandspauschale von €5,- zu berechnen. Auf Antrag des Mitglieds wir die Fitness Company einer erneuten Teilnahme am Bankeinzugsverfahren zustimmen, wenn dem keine berechtigten Gründe der Fitness Company entgegenstehen. Mit der erneuten Teilnahme am Einzugsverfahren entfällt die Aufwandspauschale. Veränderungen der gesetzlichen MwSt. (derzeit 16%) berechtigen die Fitness Company ab deren Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.

Einmalige Zahlungen und Servicepauschale
Die Club- und Verwaltungsgebühr sind mit Vertragsabschluss fällig. Es wird eine Servicepauschale erhoben, die erstmalig Mitte des dritten Mitgliedsmonats und dann jeweils nach einem Jahr fällig ist. Im Falle einer erteilten Bankeinzugsermächtigung werden Clubgebühr und Servicepauschale im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. Die Verwaltungsgebühr ist bei Vertragsabschluss im Club zu leisten. Bei Kündigung des Vertrages erfolgt keine ganze oder teilweise Rückzahlung der Einmalzahlungen oder der Servicepauschale.

Ermäßigungen
Ermäßigungen für Studenten, Schüler, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende (jeweils bis zum 27. Geburtstag), Rentner/Pensionäre (ab dem 60. Geburtstag) sowie FirmenFitness-Mitglieder werden gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) gewährt, außer bei den Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten wie bespw. Light, Morning, Lunch und Young & Fit. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei nachgereichten und bis zum 15. eines Monats eingegangenen Nachweisen gilt die Ermäßigung ab dem nächsten vollen Kalendermonat, bei späterem Eingang ab dem übernäcshten Kalendermonat. Die Ermäßigung gilt niemals rückwirkend. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises einzureichen, ansonsten entfällt die Ermäßigung im Folgemonat automatisch und wird nicht zurückerstattet. Gruppen- oder FrimenFitness-Mitglieder müssen alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen aktuellen Nachweis einreichen, aus dem sich die fortdauernde Zugehörigkeit zu der Firma oder der Gruppe ergibt. Bei Ausscheiden aus der Firma oder der Gruppe oder wenn der jährliche Nachweis nicht fristgemäß zur Verfügung gestellt wird, entfällt die Ermäßigung automatisch. Ein Nachreichen des Nachweises begründet eine erneute Beitragsermäßigung automatisch für die Zukunft, niemals rückwirkend. Änderungen (insbesondere Reduzierungen oder Streichungen) einer zwischen Mitglied und Firma bzw. Gruppe vereinbarten anteiligen oder vollständigen Kostenübernahme, beschränken sich ausschließlich auf das Innenverhältnis Mitarbeiter/Firma und Gruppenmitglied/Gruppe und stellen gegenüber der Fitness Company keinen Kündigungsgrund dar.

Nutzungsverträge
Das Mitglied schließt seine Mitgliedschaft für eine bundesweite Nutzung einer bestimmten Clubkategorie ab. Welche Clubs zu welcher Kategorie gehören, ist unter www.fitcom.de aufgelistet und kann im Club erfragt werden. Die Nutzungsverträge berechtigen zur Nutzung der Angebote während der Öffnungszeiten an Werktagen, Feiertagen und an Wochenenden. Einige Mitgliedschaftsarten haben die nachfolgenden Nutzungsberechtigungen:
· Light Karte - Nutzungsberechtigung Mo. - Fr. bis 17.00 Uhr + Wochenende
· Young & Fit Karte - Nutzungsberechtigung Mo. - Fr. bis 17.00 Uhr + Wochenende
· Morning Karte - Nutzungsberechtigung Mo. - Fr. von Cluböffnung bis 13.00 Uhr + Wochenende
· Lunch Karte - Nutzungsberechtigung Mo. - Fr. von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr + Wochenende

Laufzeitverträge
Die Nutzungsverträge werden für eine bestimmte Laufzeit (Anzahl Mitgliedsmonate ab Vertragsbeginn = Grundlaufzeit) geschlossen und verpflichten das Mitglied zur Zahlung von mindestens der Anzahl voller monatlicher Beiträge, die der Anzahl der Monate der Grundlaufzeit entspricht (also 3, 6, 12, 18 oder 24 Monate). Es gilt folgende Kündigungsregelung: Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verländert es sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, bis es unter Einbeziehung einer Frist von sechs Wochen zum Mitgliedsmonatsende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Smart Fitness-Verträge
Die Nutzungsverträge sind auf unbestimmte Frist geschlossen. Sie sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Mitgliedsmonats schriftlich kündbar.

Ruhezeit
Die Fitness Company gewährt nach zeitnaher Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Sportverbot, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Ruhezeit von 1-3 vollen Monaten, sofern die genannten Nachweise diesen Zeitraum voll bestätigen. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit besteht keine Trainings- und keine Kündigungsmöglichkeit. Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Ein Rücktritt von der Ruhezeit ist schriftlich jederzeit möglich.

4-wöchiges Sonderkündigungsrecht
Das Mitglied kann innerhalb von 4 Wochen (28 Tage) nach Abschlussdatum schriftlich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Trainingsmöglichkeit endet dann nach dem zweiten Mitgliedsmonat. An Gebühren fallen an: Die beiden ersten Mitgliedsmonate, die Clubgebühr und die Verwaltungsgebühr.

Geltung der Haus- und Benutzungsordnung
Ergänzend gelten die Vorschriften der im Studio ausgehängten Haus- und Benutzungsordnung.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Customer Service Mitarbeiter in Ihrem Club.

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Der Kommafehler wurde beim Abtippen übernommen.

Ich überlege, ob ich doch noch kündigen soll. Sonderkündigungsrecht habe ich ja noch.

6 Kommentare:

yvi hat gesagt…

Hallo Pöt, schon älter dein Bericht, aber dennoch hilfreich. Komme gerade von dort - aber ohne zu unterschreiben. Muss wohl nochmal überlegen.
Gruß
yvi

Anonym hat gesagt…

Hallo Pöt,
vielen Dank für Deinen Kommentar, wir waren gestern ebenfalls auf der Rather Strasse in Derendorf und haben uns informiert über eine Mitgliedschaft bei der Fitness Company. Meine Freundin wollte dort eventuell trainieren, sie kennt aber schon das Studio wo ich trainiere und war dementsprechend schon, was Preise und Leistungen angeht, vorbereitet. Deine Ausführungen kann ich nur bestätigen. Die Gebühren für die Aufnahme lagen sogar anfangs bei 249€ plus 49€ Servicegebühr und 39€ Verwaltung (Summe 339€, dafür trainiere ich in meinem Studio 6 Monate inklusive Sauna und Schwimmbad!!!). Der junge Mann stellte sich noch nicht einmal vor und faselte nur immer etwas von "das ist keine Konkurenz für uns", wenn man ihn mit Preisen und Leistungen von anderen Studios konfrontierte. Irgendwie kann ich nicht nachvollziehen wie die überhaupt Mitglieder bekommen.

Grüße

SUB

Anonym hat gesagt…

Das ist ja ineressant :-O
Ich werde mir nachher das Studio in Dortmund anschauen..
Da mein Arbeitgeber an der FirmenFitness teilnimmt, brauhe ich nur 24,90 € im Monat zu zahlen. Desweiteren sollen 69,90 € "Einweisungsgebühr" anfallen und die "jährliche Service-pauschale" von 49,90 € soll entfallen..
Bin mal gespannt, ob die versuchen, mir was anderes zu erzählen ;-)

Anonym hat gesagt…

Achtung bei 3-Monats Verträgen!
Ich hatte einen. Das hinterhältige daran: Man muss mind. 3 Monate vor Beenden der Mitgliedschaft kündigen! Also: Wenn amn den Vertrag abschließt auch gleich wieder kündigen!! Hatte ich nicht gemacht. Danach wurde mein Geld hemmungslos abgebucht. Keiner hatte mir Bescheid gesagt. Das war in der Fitcom Düsseldorf Schadowstraße.

Das Ganze hat vor Gericht geendet.
Also bitte vorsicht!!

Anonym hat gesagt…

Hallo!

Lese das Alles sehr überrascht und entgeistert. Wie können sich Leute nur so über den Tisch ziehen lassen?
Man muß sich mal fragen im Leben, gehöre ich zu den Leuten, die sich in der Fußgängerzone jeden beliebigen Handzettel in die Hand drücken lassen oder nicht, un dann mal darüber nachdenken. Leute, das Gesetz rechnet Euch einen freien Willen zu! Benutzt den auch mal!

Über Anonym: Richtig gemacht! Wenn man nicht korrekt beraten wurde, sofort vor Gericht ziehen! Nichts gefallen lassen! Immer einen Anwalt fragen, lieber früher, als zu spät und irgendwelche "echten" (=gesetzlichen) Fristen ablaufen zu lassen.

Und zu der Sache mit den AGBs...
Ist denn der Unternehmer nicht gesetzlich verpflichtet, die "öffentlich" zu machen? Also, im Studio auszuhängen, auf Wunsch dem Verbraucher mitzugeben, ect.?
Sonst kann er sie nicht gelten, also Teil des Vertrages werden lassen, das verbietet ja schon die Logik. Man kann doch nur an Vereinbarungen gebunden sein, die man kennt...

Es grüßt freundlichst
Tim

Anonym hat gesagt…

vielen dank für die infos! FALLS ich tasächlich dort vorbeischaue, bin ich vorbereitet! was könnt ihr denn sonst empfehlen? nur fitness auf amateurniveau ohne bodybuilding-ambitionen? nett, aber nicht zu teuer und keine schnickschnack extras wie sauna? hab ihr nen tipp?

vielen dank und gruß!